Lohnbuchhaltung
- Monatliche Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen
- Versendung der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt bzw. Beitragsnachweise an die Krankenkassen
- Ausdruck von Überweisungsträgern für Mitarbeiter, Krankenkassen und Finanzamt; möglich ist auch die Einrichtung einer Datenübermittlung
- Arbeiten zum Jahres- bzw. Beschäftigungsende
- Meldung zur Berufsgenossenschaft
- Anträge auf Erstattung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
- Archivierung der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen
- Organisation und Teilnahme an Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen
- Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtliche Beratung
Mit unserer lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Beratung unterstützen wir unsere Mandanten bei der Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten. Mit der Übernahme der Lohnbuchhaltung tragen wir zur gewünschten Sicherheit für spätere Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen bei.
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