Lohnbuchhaltung

  • Monatliche Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen
  • Versendung der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt bzw. Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Ausdruck von Überweisungsträgern für Mitarbeiter, Krankenkassen und Finanzamt; möglich ist auch die Einrichtung einer Datenübermittlung
  • Arbeiten zum Jahres- bzw. Beschäftigungsende
  • Meldung zur Berufsgenossenschaft
  • Anträge auf Erstattung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
  • Archivierung der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen
  • Organisation und Teilnahme an Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen
  • Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Mit unserer lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Beratung unterstützen wir unsere Mandanten bei der Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten. Mit der Übernahme der Lohnbuchhaltung tragen wir zur gewünschten Sicherheit für spätere Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen bei.

 

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