Kanzlei für Arbeitsrecht und Steuerberatung Stein et Stein
Angaben nach TMG und DL-InfoV Gemäss dem Telemediengesetz sowie der gültigen Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung möchten wir Sie gern über nachstehende Informationen bezüglich unserer Kanzlei in Kenntnis setzen:
Michael Stein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wirtschaftsmediation - Coaching
Dipl.-Volkswirtin Annette Stein Steuerberaterin
Kontakt Bahnhofstraße 66 31275 Lehrte bei Hannover
Telefon 05132/82650 Telefax 05132/826566
eMail: info@stein-und-stein.de Homepage: www.stein-und-stein.de
Öffnungszeiten: Mo - Do 08:30 - 17:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Wegbeschreibung Unsere Kanzlei befindet sich unmittelbar am Bahnhof in Lehrte, direkt zwischen dem Park & Ride Parkplatz der Bahn und dem Bahnhofszugang. Nicht an den Hausnummern orientieren, die Häuser sind nicht numerisch sortiert.
Umsatzsteueridentifikationsnummer/Bankverbindung
USt-IdNr.: DE115056308
Bankverbindung:
Volksbank Lehrte (BLZ 251 933 31) Kontonummer: 7011109000 BIC GENODEF1PAT IBAN DE40251933317011109000
Angaben zu Rechtsanwalt Michael Stein:
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern Rechtsanwalt Michael Stein ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstraße 5, 29921 Celle. Die gesetzliche Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Niedersachsen) verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Berufsordnung (BORA) - Fachanwaltsordnung (FAO) - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Vorschriften können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden. Die Informationen können unter dem Thema “Berufsrecht” abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten zwischen den Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Celle oder bei der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer; im Internet zu finden über die Homepages www.rakcelle.de bzw. www.brak.de.
Berufshaftpflichtversicherung Die Berufshaftplichtversicherung besteht bei der HDI Versicherung AG in Hannover. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit aussereuropäischem Recht, mit Ausnahme desjenigen der Türkei,
c) des Rechtsanwalts vor aussereuropäischen Gerichten.
Angaben zu Dipl.-Volkswirtin Annette Stein, Steuerberaterin
Steuerberaterin Annette Stein ist zugelassen bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Detmoldstraße 10, 30171 Hannover. Die gesetzliche Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Niedersachsen) verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Durchführungsverordnung (DVStB) - Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) - Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer - Fachberaterordnung
Die berufsrechtlichen Vorschriften können über die Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) eingesehen werden. Die Informationen können unter dem Thema Menüpunkt “Der Steuerberater” und der anschließenden Auswahl “Berufsrecht” abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung Die Steuerberaterkammern stehen als Vermittlungsstelle zur Verfügung und fördern im Streitfall das Zustandekommen von außergerichtlichen, gütlichen Einigungen zwischen Steuerberater und Mandant (www.bstbk.de).
Berufshaftpflichtversicherung Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI Versicherung AG in Hannover. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
c) welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch Besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.
Die Risikoausschlüsse gemäß a) und b) gelten nicht für die Staaten Europas, die Türkei, die Russische Förderation und die sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der zuvor nicht genannten Staaten, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt.
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