Streiten mit Gewinn Wirtschaftsmediation - ein neuer Weg für Unternehmen Insight Kundenzeitschrift der Firma D & S Datenmanagement und Service GmbH Autor Michael Stein
Mit Streiten läßt sich kein Geld verdienen” Auseinandersetzungen sind stets eine Belastung für die beteiligten Unternehmen. Die finanziellen, zeitlichen und auch menschlichen Aufwendungen binden Kräfte, die produktiver eingesetzt werden könnten. Selbst wenn die Unternehmen im Verhandlungsweg einen Kompromiß erreicht haben, ärgern sie sich: Die Geschäftsbeziehung ist beschädigt. Ergebnis: der Streit hat geschadet.
Aufwendungen und Schäden potenzieren sich, wenn das Gericht eingeschaltet wird. Die Folge: selbst für den Gewinner im Prozeß vermindert sich der wirtschaftliche Erfolg des Streits erheblich. Geschäfte machen die beiden Unternehmen nicht mehr miteinander.
Gibt es eine Alternative? Seit den 70iger Jahren lösen Geschäfts- und Privatleute in den USA viele ihrer Streitigkeiten im Wege einer Mediation bzw. Wirtschaftsmediation. Selbst bei Auseinandersetzungen über viele Millionen US$ wählen sie diesen Weg. Beispielsweise Motorolla hat durch Wirtschaftsmediation seine Prozeßkosten um ca. 75 % gesenkt. Dort wurde eigens ein Mediations-Formular entwickelt, das anläßlich eines beginnenden Streits ausgefüllt werden muß. Damit wird erreicht, daß das Mediationsverfahren in einem möglichst frühzeitigen Stadium eines Konflikts eingesetzt werden kann. In Deutschland wird diese Methode des Konfliktmanagements bisher noch relativ selten angewandt.
W a s e m p f i n d e n U n t e r n e h m e n a l s V o r t e i l e d e r W i r t s c h a f t s m e d i a t i o n?
- Es wird schnell und kostengünstig gearbeitet
- E
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein 65jähriger Inhaber eines mittelständischen Unternehmens wollte seine Firma an seinen Sohn übergeben. Während der einjährigen “Probezeit” kam es jedoch zu tiefgreifenden Differenzen zwischen Vater und Sohn. Das führte so weit, daß dieser eine Weiterarbeit in der Firma und deren Übernahme ablehnte. Der Steuerberater des Unternehmens schlug daraufhin eine Wirtschaftsmediation vor. Unter Anleitung des Mediators fanden beide Seiten heraus, worauf es ihnen bei ihrem Streit tatsächlich ankam. Der Vater wollte sein Lebenswerk erfolgreich fortgesetzt sehen und den Betrieb in der Familie halten. Der Sohn wollte gern seine neuen Ideen und Visionen verwirklichen. Unterstützt vom Mediator entwickelten Vater und Sohn Handlungsalternativen, die es Ihnen beiden möglich machte, das zu erreichen, was ihnen wichtig ist. Die gemeinsam von Vater und Sohn erarbeitete Vereinbarung: der langjährige Prokurist wird zum Mitgeschäftsführer bestellt und ist für das traditionelle Geschäft verantwortlich. Der sohn erhält eine 50 prozentige Beteiligung an der GmbH und wird ebenfalls Geschäftsführer. Er kann soe seine neuen Ideen und Produkte entwickeln. Für drei Jahre wird ein Beirat bestellt, dieser setzt sich aus dem Vater und dem Steuerberater zusammen.
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s wird über Lösungen gesprochen. Der Blick ist in die Zukunft gerichtet.
- Die streitenden Unternehmen behalten das Geschehen in der Hand. Sie sind nicht der Entscheidung eines unbeteiligten Dritten unterworfen.
- Das Verfahren ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden, ohne daß damit der Rechtsweg gefährdet ist
- Die Geschäftsbeziehung wird geklärt und dadurch gesichert. Oftmals werden Synergien entdeckt und nutzbar gemacht.
Merkmale der Wirtschaftsmediation Wesentliches Merkmal der Mediation ist die Anwesenheit eines besonderen ausgebildeten Vermittlers, des Wirtschaftsmediators. Er unterstützt die Konfliktparteien in der Erarbeitung der beiderseitigen Interessen und kreativen Suche nach Lösungen. Seine Aufgabe, er ergreift Partei für beide.
Anwendungsgebiete Wirtschaftsmediation Die Wirtschaftsmediation kann in Konflikten jeder Art und jeden Stadiums eingesetzt werden; auch wenn ein Gerichtsverfahren bereits läuft. Diese Methode wird auch vor Firmengründungen oder Fusionen angewandt. In allgemeinen bzw. wirtschaftsrechtlichen Frgen kann beispielsweise mediiert werden bei:
- Konflikten zwischen Geschäftspartnern
- Vertragsverhandlungen
- Regelungen über Unternehmensnachfolgen
- Betrieblicher Umstrukturierung
- Zusammenschlüssen von Gesellschaftern
- Erbrechtlichen Regelungen
und im Arbeitsrecht:
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und im Betriebsrat
- Hifestellung für Projektgruppen und Teams
- Klärung von Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeitern
- Hilfestellung für Mitarbeiter und Vorgesetzte bei der Übernahme neuer Aufgaben
- Hilfestellung für Mitarbeiter, die innerlich gekündigt haben
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